Seminare

Egal, ob Sie in der Probezeit auffällig geworden sind, oder ob Sie die lästigen Punkte in Flensburg abbauen möchten – wir bieten Ihnen gern das passende Seminar an.

Für Termine und nähere Infos stehen wir Ihnen sehr gern über unser Kontaktformular oder im Büro zur Verfügung.

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Die Fahrerlaubnisbehörde kann Inhabern des Führerscheines auf Probe, welche durch Verkehrsstraftaten oder –Ordnungswidrigkeit(en) aufgefallen sind, die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger anordnen.

Kann die Teilnahme innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis laut § 2a Abs. 3 StVG.

Kursinhalt

Ziele

Einzelseminar?

Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Teilnehmer ein Einzelseminar gestatten.

Fahreignungsseminar (FES) - Punkteabbau

Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreigungsseminars (FES) können Kraftfahrer unter bestimmten Umständen einen Punkt im Fahreignungsregister abbauen.

Folgendes ist dabei zu beachten:

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (in der Fahrschule) und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (beim Verkehrspsychologen)

1. Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Diese wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Es wird dabei auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet.

Die Maßnahme umfasst 2 Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu 6 Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

2. Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen dieser Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Diese Teilmaßnahme besteht aus 2 Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.