Kontakt

Sie möchten Preisinformationen, haben Fragen an uns oder wollen und einfach nur eine Kritik übermitteln, so stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns an, oder kommen einfach persönlich in unserem Büro vorbei – Wir freuen uns auf Sie!

Telefon

Telefax

0351/2527428

0351/2527461

Kontaktformular

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

Unsere Bürozeiten

  • Montag
    09:30 - 11:30 | 14:00 - 19:00 Uhr
  • Dienstag
    09:30 - 11:30 | 14:00 - 18:00 Uhr
  • Mittwoch
    09:30 - 11:30 | 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag
    09:30 - 11:30 | 14:00 - 19:00 Uhr
  • Freitag
    09:30 - 11:30 | 14:00 - 16:00 Uhr

Anfahrt

Bus
Linie 86 bis Haltestelle Altdobritz (2 Minuten Fußweg) bzw. Haltestelle An der Rennbahn (direkt vor der Fahrschule)
Straßenbahn
Linien 1 oder 2 bis Haltestelle Lassallestraße und anschließend noch 3 Minuten zu Fuß
S-Bahn
S1 oder S2 bis Haltepunkt Dobritz und ca. 10 Minuten Fußweg

FAQ

Dies war im zweiten „Corona-Lockdown“ möglich. Jedoch ist diese Ausnahme nicht mehr gültig, da nun wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden können.

Eine Anmeldung in der Fahrschule ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. Für die Klasse B kann also mit Teilnahme am „begleiteten Fahren ab 17“ 6 Monate (taggenau) vor dem 17. Geburtstag begonnen werden.

Eine geeignete Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung (z.B. Entzug) die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Die Führerscheinstelle (auch Fahrerlaubnisbehörde genannt) prüft den Führerscheinantrag. Diesen erhalten Sie nach Anmeldung in der Fahrschule. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden und bedarf einiger weiterer Dinge:

  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Pass
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest bzw. Ärztliche Untersuchungen (Klassen C1, C1E, C, CE)
  • bei bF17: Zusatzblatt Begleitpersonen und für jede einzutragende Person ein extra Zusatzblatt
  • Antragsgebühren

Vor Anmeldung zur Prüfung muss der Prüfauftrag vorliegen (diesen erteilt die Führerscheinstelle nach erfolgreicher Prüfung des Antrages) und die Zugangsvoraussetzungen gegeben sein (Absolvierung aller nötiger Unterrichte / Erreichen der nötigen Fahrkompetenz).

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden – die praktische 1 Monat zuvor.