Berufskraftfahrerausbildung
Neben dem LKW-Führerschein ist für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr die Erlangung der notwendigen Qualifikation zum Berufskraftfahrer notwendig. Dies betrifft Fahrer, welche Ihre Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2009 (LKW) bzw. 10. September 2008 (Bus) erwerben oder erworben haben.
Dies ist zum Beispiel mittels der sogenannten beschleunigten Grundqualifikation möglich.
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst mindestens 140 Stunden Ausbildung (zumeist in Vollzeit) inklusive 10 Fahrstunden.
Anschließend folgt eine 90-minütige theoretische (IHK-) Prüfung.
Die Prüfung umfasst zu gleichen Teilen Multiple-Choice- und Freitextfragen.
Berufskraftfahrerweiterbildung
Um die Qualifikation und somit die Möglichkeit der gewerbsmäßigen Nutzung der Fahrerlaubnis aufrecht zu halten (Schlüsselzahl 95 mit Ablaufdatum in Feld 12), ist es notwendig alle 5 Jahre einen entsprechenden Weiterbildungsumfang nachzuweisen. Andernfalls kann der Führerschein nicht mehr gewerblich genutzt werden.
Wir bieten regelmäßig und flexibel die nötigen Weiterbildungen in unserer Fahrschule an.
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