Seit 2020 gibt es die Möglichkeit trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Anschluss Schaltwagen zu fahren. Die Regelung im Detail:
- Eintrag der Schlüsselzahl 197 im Führerschein führt zu keiner Beschränkung der Fahrerlaubnis
- Die Ausbildung erfolgt sowohl auf Schalt-, als auch Automatikgetriebe
- Die praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B machen möchte, hat die Wahl, auf welchem Fahrzeug er die Prüfung ablegen möchte. Grundsätzlich wird bei einer Prüfung mit Automatikgetriebe die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen. Diese beschränkt die künftige Fahrerlaubnis jedoch ausschließlich auf Automatikfahrzeuge.
Mit der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (kurz „B197“) findet die Fahrausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe statt. Dann kannst du deine Fahrprüfung auch auf einem Automatik-Fahrzeug ablegen, ohne dass es zu Einschränkungen kommt.
Gibt es Voraussetzungen für die B197?
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
- Während der normalen Fahrausbildung finden mindestens zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen der Klasse B statt.
- In einer mindestens 15-minütigen Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften stellst du deinem Fahrlehrer unter Beweis, dass du Schaltfahrzeuge sicher führen kannst.
- Im Anschluss erhältst du eine Bescheinigung über deine erworbene Schaltkompetenz, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgezeigt werden muss (wenn die Übermittlung nicht bereits elektronisch erfolgt ist.)
Kostet die B197 mehr?
Nein! Beim Ersterwerb fällt lediglich die zusätzlich notwendige Testfahrt an, da die Schaltstunden in die sowieso stattfindende Ausbildung integriert sind. Dieser Kostenpunkt kann in der Regel durch eine etwas zeitigere Prüfungsreife kompensiert werden, da im Automatik-Fahrzeug eine ganze Reihe möglicher (Bedien-)Fehler ausgeschlossen sind.
Mit B197 in’s Ausland?
Ja! Die Schlüsselzahl 197 dokumentiert auf nationaler Ebene lediglich, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde und hat im Ausland keine Bedeutung. Somit dürfen B197-Fahrer auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.
B78 (Automatik-Beschränkung) nachträglich entfernen lassen?
Mit der Schaltausbildung zur B197 (siehe oben) kann auch im Nachgang ein Automatikeintrag in eine B197 umgewandelt werden! Hier musst du neben einem kleinen Grundbetrag die mindestens 10 Fahrstunden und die Testfahrt buchen. Zum Eintrag der neuen Schlüsselzahl wird ein neuer Führerschein benötigt, welcher etwa 30€ kostet.
Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie z.B. wegen einer körperlichen Behinderung, erfolgt ist.
…irgendwelche Nachteile?
Einen Nachteil gibt es doch! Wer bei der Erweiterung seiner B197-Fahrerlaubnis auf Anhänger, LKW oder Bus die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegt, erhält bei diesen Klassen die Schlüsselzahl 78 – also eine Beschränkung, die nur das Führen von Automatikfahrzeugen erlaubt. In diesem Fall muss entweder die Erweiterungsprüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt werden oder vorab im Rahmen einer 45-minütigen Schaltprüfung die Schlüsselzahl 197 entfernt werden.