Egal, ob Sie in der Probezeit auffällig geworden sind, oder ob Sie die lästigen Punkte in Flensburg abbauen möchten – wir bieten Ihnen gern das passende Seminar an.

Für Termine und nähere Infos stehen wir Ihnen sehr gern über unser Kontaktformular oder im Büro zur Verfügung.

Das nächste ASF-Seminar beginnt am Freitag, 30.06.2023.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann Inhabern des Führerscheines auf Probe, welche durch Verkehrsstraftaten oder –Ordnungswidrigkeit(en) aufgefallen sind, die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger anordnen.

Kann die Teilnahme innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Entzug der Fahrerlaubnis laut § 2a Abs. 3 StVG ⇗.

Kursinhalt

  • 4 Sitzungen zu je 135 Minuten (maximal eine Sitzung pro Tag)
  • Fahrprobe (30 Minuten je Teilnehmer) zwischen erster und zweiter Sitzung zur Beobachtung des Fahrverhaltens durch den Seminarleiter und je zwei weitere Teilnehmer
  • Der Zeitraum zwischen Seminarbeginn und -ende beträgt mindestens zwei bis maximal vier Wochen.

Ziele

  • Klärung der Verkehrszuwiderhandlungen, die zur Anordnung der Teilnahme geführt haben
  • Ermittlung der Ursachen für die Verkehrszuwiderhandlungen
  • Erörterung der Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern
  • Förderung sicheren und rücksichtsvollen Fahrverhaltens
  • Änderung der Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr
  • Risikobewusstsein und Gefahrenerkennung fördern

Einzelseminar?
Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Teilnehmer ein Einzelseminar gestatten.

Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreigungsseminars (FES) können Kraftfahrer unter bestimmten Umständen einen Punkt im Fahreignungsregister abbauen.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Bei einem Stand von 1-5 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch eines entsprechenden Seminares 1 Punkt abgebaut werden
  • Solch ein Seminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
  • Hat der Kraftfahrer 4-5 Punkte wird er von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich ermahnt und bekommt die Möglichkeit, freiwillig ein Seminar zu besuchen. Damit kann er dann 1 Punkt abbauen.
  • Bei einem Stand von 6-7 Punkten wird der Fahrer von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und hat die Möglichkeit, das Seminar freiwillig zu besuchen. Der Abbau eines Punktes ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
  • Hat der Kraftfahrer 8 Punkte im Fahreignungsregister gilt er als ungeeignet ein Fahrzeug zu führen, und ihm wird der Führerschein entzogen.

 

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (in der Fahrschule) und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme (beim Verkehrspsychologen)

1. Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Diese wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Es wird dabei auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet.

Die Maßnahme umfasst 2 Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu 6 Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

2. Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen dieser Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Diese Teilmaßnahme besteht aus 2 Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.

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